Leistungen

Sicherung, Verwaltung und Abwicklung von Nachlässen

Ich übernehme gerichtliche und außergerichtliche Nachlassangelegenheiten mit klarer Dokumentation, wirtschaftlichem Blick und persönlicher Bearbeitung.

Nachlasspflegschaft

Ich übernehme gerichtlich angeordnete Nachlasspflegschaften insbesondere dann, wenn Erben unbekannt sind oder der Nachlass bis zur Klärung der Erbfolge gesichert werden muss.

  • Sicherung von Konten, Unterlagen und Vermögenswerten
  • Verwaltung von Immobilien und beweglichem Nachlass
  • Ermittlung unbekannter Erben
  • Korrespondenz mit Gerichten, Banken, Behörden und Gläubigern
  • Berichterstattung und Rechnungslegung gegenüber dem Nachlassgericht

Testamentsvollstreckung

Als Testamentsvollstrecker setze ich die letztwilligen Anordnungen des Erblassers um und sorge für eine geordnete Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses.

  • Erfassung und Sicherung des Nachlasses
  • Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen
  • Regulierung von Nachlassverbindlichkeiten
  • Vorbereitung der Verteilung an die Erben
  • Transparente Dokumentation sämtlicher Maßnahmen

Nachlassabwicklung

Bei komplexen Vermögensverhältnissen übernehme ich die vollständige organisatorische und wirtschaftliche Abwicklung des Nachlasses.

  • Bestandsaufnahme von Aktiva und Passiva
  • Kommunikation mit Banken, Versicherungen und Behörden
  • Koordination von Räumungen, Bewertungen und Verwertungen
  • Abwicklung von Verträgen und laufenden Verpflichtungen
  • Vorbereitung der abschließenden Nachlassverteilung

Immobilien & Auslandsbezug

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Nachlässen mit Grundbesitz, Auslandsvermögen und grenzüberschreitenden Sachverhalten.

  • Sicherung und Verwaltung von Nachlassimmobilien
  • Koordination von Bewertungen und Verwertungen
  • Bearbeitung von Auslandsvermögen
  • Kommunikation mit ausländischen Stellen und Beteiligten
  • Einbindung spezialisierter Dienstleister, soweit erforderlich

Arbeitsweise

Jeder Nachlass wird individuell bearbeitet

Art und Umfang der Maßnahmen richten sich nach dem gerichtlichen Wirkungskreis, der wirtschaftlichen Situation des Nachlasses und den tatsächlich festgestellten Vermögensverhältnissen. Offene Punkte und noch ausstehende Rückmeldungen werden transparent dokumentiert.